Ein Ersuchen beantworten, mit Nachweis.
Ein identifizierter Eingangspunkt für die Behörden, eine Prüfung der Legitimität, eine Übergabe, die auf das Verlangte beschränkt ist, und ein beweiskräftiges Protokoll alles Übergebenen.
Im Aufbau: Das Verfahren für den Eingang ist ausgearbeitet und die Bausteine des Portals bestehen; der Dienst ist für Behörden noch nicht geöffnet.
Rechtmäßiger Zugang, vom Eingang bis zum Nachweis
Identifizierter Eingangspunkt
Die Behörde richtet ihr Ersuchen über einen authentifizierten Kanal ein, nicht an eine allgemeine Adresse. Auch die bearbeitende Person ist identifiziert.
Geprüfte Legitimität
Ersuchende Behörde, Rechtsgrundlage, Umfang: Alles wird vor jeder technischen Maßnahme geprüft und dokumentiert. Nationale Ersuchen und e-Evidence-Verordnung.
Qualifizierter Umfang
Wir stellen fest, welche Daten tatsächlich existieren und welche gemeint sind. Meist verlangt die Behörde mehr, als vorhanden ist.
Minimale Extraktion
Übergeben wird das Verlangte, niemals die Datenbank. Der gewählte Umfang ist der engste, der dem Ersuchen genügt.
Beweiskräftiges Protokoll
Wer was wann verlangt hat, was übergeben wurde und von wem: Alles wird in einem versiegelten Protokoll festgehalten.
Benachrichtigung oder Sperre
Die Nutzer werden benachrichtigt, wenn das Gesetz es erlaubt; wenn es dies untersagt, wird die Benachrichtigung gesperrt.
Sicherung und Herausgabe getrennt
Ein Sicherungsersuchen ist keine Herausgabe: Beide werden getrennt bearbeitet und protokolliert.
Transparenzbericht
Ein veröffentlichungsfähiger, aggregierter und datierter Bericht, ganz ohne Einzeldaten.
Was wir nicht tun werden
- Niemals mehr als das Verlangte
Zu viel zu übergeben gefährdet die Nutzer und den Herausgeber. Das Portal wählt den engsten Umfang, der dem Ersuchen genügt, niemals die gesamte Datenbank.
- Niemals eine ungefähre Antwort
Ein Portal, das nicht sagen kann „diese Daten werden nicht erhoben“, verleitet zum Durchforsten und damit zum Gegenteil der Datenminimierung. Justvia kann es sagen.
- Niemals eine Übergabe ohne Nachweis
Jeder Schritt wird in einem beweiskräftigen Protokoll festgehalten. Nichts vorzubereiten ist bereits eine Entscheidung, und die riskanteste.
In Kürze
Die Preise sind noch nicht veröffentlicht. Wir nennen keinen Preis, solange er nicht feststeht. Schreiben Sie uns, um den Stand zu erfahren.
Häufig gestellte Fragen
Wie richte ich ein Ersuchen an SANTVIA?
Eine eigene Adresse wird derzeit eingerichtet; sie wird auf dieser Seite veröffentlicht. Bis dahin ist das Ersuchen an den gesetzlichen Vertreter von SANTVIA zu richten, nicht an eine Vertriebs- oder Support-Adresse.
Antwortet Justvia anstelle des Herausgebers?
Nein. Das Portal unterstützt die Prüfung und bewahrt den Nachweis; die Entscheidung zur Übergabe liegt beim Herausgeber, unter der Unterschrift seines gesetzlichen Vertreters.
Was wird der Behörde übergeben?
Was verlangt wird und vorhanden ist, niemals die gesamte Datenbank. Wird ein Datum nicht erhoben, sagt die Antwort dies.
Wird der betroffene Nutzer benachrichtigt?
Wenn das Gesetz es erlaubt, ja. Wenn es dies untersagt, wird die Benachrichtigung gesperrt.
Was kostet es?
Die Preise folgen. Kein Preis wird genannt, bevor er feststeht.
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